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   LAG Nürnberg, 22.02.2008 - 3 Sa 333/07   

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LAG Nürnberg, 22.02.2008 - 3 Sa 333/07 (https://dejure.org/2008,10688)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 22.02.2008 - 3 Sa 333/07 (https://dejure.org/2008,10688)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 22. Februar 2008 - 3 Sa 333/07 (https://dejure.org/2008,10688)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    AGB-Kontrolle - Vorbehaltsklausel - unangemessene Benachteiligung i.S. von § 307 BGB

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umgehung der Bedingung der sozialen Rechtfertigung einer Änderung der vertraglich vereinbaren Arbeitsbedingungen durch eine vorformulierte Vorbehaltsklausel; Unangemessene Benachteiligung eines Arbeitnehmers durch eine dem Arbeitgeber das Recht der einseitigen Änderung ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 305, 307 Abs. 1 Satz 1, 310 Abs. 4 Satz 1 BGB; § 2 KSchG
    AGB-Kontrolle - Vorbehaltsklausel - Gleichbehandlungsgrundsatz - Weihnachtsgeld- unangemessene Benachteiligung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Weihnachtsgeld - Vorbehaltsklausel - unangemessene Benachteiligung

  • Judicialis

    BGB § 305; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 310 Abs. 4 Satz 1; ; KSchG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Vorbehaltsklausel zur Abänderung der Arbeitsbedingungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Nürnberg, 22.02.2008 - 3 Sa 333/07
    Bei der umfassenden Würdigung der Positionen ist auch die Stellung der Klausel im Gesamtvertrag zu berücksichtigen, ebenso wie kompensierende oder summierende Effekte (BAG vom 04.03.2004 - 8 AZR 196/03 - AR-Blattei ES 1710 Nr. 17; BGH vom 14.05.2003 - IX ZR 308/02 - NJW 2003, 2234).

    Dem steht im Arbeitsrecht das Verbot geltungserhaltender Reduktion unangemessener Klauseln entgegen (BAG vom 04.03.2004 - 8 AZR 196/03 - AR-Blattei ES 35 Nr. 3; BAG vom 19.12.2006 - 9 AZR 294/06 - AR-Blattei ES 35 Nr. 18).

  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 294/06

    AGB-Kontrolle - Privatnutzung eines Firmenwagens - Widerruf

    Auszug aus LAG Nürnberg, 22.02.2008 - 3 Sa 333/07
    Dem steht im Arbeitsrecht das Verbot geltungserhaltender Reduktion unangemessener Klauseln entgegen (BAG vom 04.03.2004 - 8 AZR 196/03 - AR-Blattei ES 35 Nr. 3; BAG vom 19.12.2006 - 9 AZR 294/06 - AR-Blattei ES 35 Nr. 18).

    da die Beklagte jedenfalls nicht den Versuch unternommen hat, die Vorbehaltsklausel des § 32 ASO 1995 der neuen Gesetzeslage anzupassen (vgl. BAG vom 19.12.2006, a.a.O.).

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

    Auszug aus LAG Nürnberg, 22.02.2008 - 3 Sa 333/07
    Die ASO 1995 und damit auch deren § 32 ASO ist seit dem 01.01.2003 am Maßstab der §§ 305 ff. BGB zu überprüfen (vgl. BAG vom 11.04.2006 - 9 AZR 557/05 - AR-Blattei ES 35 Nr. 17).

    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (vgl. etwa BAG vom 28.09.2005 - 5 AZR 52/05 - AR-Blattei ES 35 Nr. 11; BAG vom 11.04.2006 - 9 AZR 557/05 - AR-Blattei ES 35 Nr. 17).

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 630/06

    Bezugnahme auf Arbeitszeit vergleichbarer Beamter

    Auszug aus LAG Nürnberg, 22.02.2008 - 3 Sa 333/07
    Dies folgt schon aus der Zukunftgerichtetheit von Arbeitsverhältnissen (vgl. BAG vom 14.12.2005 - 4 AZR 536/04 - AR-Blattei ES 1550.3 Nr. 30; BAG vom 14.03.2007 - 5 AZR 630/06 - AR-Blattei ES 35 Nr. 19).

    Anders als die Bezugnahme auf die genannten Kollektivregelungen, die eine sachgerechte Berücksichtigung der Interessen der Vertragsparteien vermuten lassen (ErfK-Preis, 8. Aufl., §§ 305 - 310 BGB Rz. 14 m.w.N.), finden bei arbeitsvertraglichen Bezugnahmen auf allgemeine vom Arbeitgeber einseitig vorgegebene Arbeitsbedingungen die Interessen des Arbeitnehmers nicht notwendigerweise eine angemessene Berücksichtigung (vgl. auch BAG vom 14.03.2007 - 5 AZR 630/06 - AR-Blattei ES 35 Nr. 19; im Ergebnis anderer Ansicht LAG Nürnberg vom 03.04.2007 - 6 Sa 519/06 und vom 27.11.2007 - 6 Sa 335/07)).

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Nürnberg, 22.02.2008 - 3 Sa 333/07
    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (vgl. etwa BAG vom 28.09.2005 - 5 AZR 52/05 - AR-Blattei ES 35 Nr. 11; BAG vom 11.04.2006 - 9 AZR 557/05 - AR-Blattei ES 35 Nr. 17).
  • BGH, 14.05.2003 - VIII ZR 308/02

    Begriff der unangemessenen Benachteiligung einer Vertragspartei

    Auszug aus LAG Nürnberg, 22.02.2008 - 3 Sa 333/07
    Bei der umfassenden Würdigung der Positionen ist auch die Stellung der Klausel im Gesamtvertrag zu berücksichtigen, ebenso wie kompensierende oder summierende Effekte (BAG vom 04.03.2004 - 8 AZR 196/03 - AR-Blattei ES 1710 Nr. 17; BGH vom 14.05.2003 - IX ZR 308/02 - NJW 2003, 2234).
  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Nürnberg, 22.02.2008 - 3 Sa 333/07
    Nach Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB kommt ab dem 01.01.2003 das neue Recht auf die ASO 1995 zur Anwendung (vgl. etwa BAG vom 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 - AR-Blattei ES 35 Nr. 3).
  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 504/06

    Annahmeverzug - Konkludente Vertragsänderung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 22.02.2008 - 3 Sa 333/07
    Anhaltspunkte für das Vorliegen übereinstimmender stillschweigender Willenserklärungen das Weihnachtsgeld betreffend sind nicht erkennbar (vgl. auch BAG vom 25.04.2007 - 5 AZR 504/06 - Juris).
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus LAG Nürnberg, 22.02.2008 - 3 Sa 333/07
    Dies folgt schon aus der Zukunftgerichtetheit von Arbeitsverhältnissen (vgl. BAG vom 14.12.2005 - 4 AZR 536/04 - AR-Blattei ES 1550.3 Nr. 30; BAG vom 14.03.2007 - 5 AZR 630/06 - AR-Blattei ES 35 Nr. 19).
  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 424/05

    AGB-Kontrolle - Änderungsklausel

    Auszug aus LAG Nürnberg, 22.02.2008 - 3 Sa 333/07
    Damit hat sich die Beklagte das Recht vorbehalten, in den Inhalt des Arbeitsvertrages einzugreifen, ohne dass die in § 2 KSchG vorausgesetzten Bedingungen für eine soziale Rechtfertigung der Änderung der vertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen vorliegen müssen (vgl. auch BAG vom 09.05.2006 - 9 AZR 424/05 - AP Nr. 21 zu § 307 BGB).
  • BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 292/01

    Betriebsbedingte Änderungskündigung zum Abbau einer Zulage

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 826/98

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 632/00

    Ausbildungskosten - selbständige Handelsvertreterin

  • BAG, 11.02.2009 - 10 AZR 222/08

    Sonderzahlung - Bezugnahme auf ein einseitiges Regelungswerk des Arbeitgebers -

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 22. Februar 2008 - 3 Sa 333/07 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - 3 Sa 333/07   

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https://dejure.org/2008,13206
LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - 3 Sa 333/07 (https://dejure.org/2008,13206)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.01.2008 - 3 Sa 333/07 (https://dejure.org/2008,13206)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - 3 Sa 333/07 (https://dejure.org/2008,13206)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kindergeld, Ortszuschlag, Kinderbezogener Anteil, Gehaltsanspruch, Ausschlussfrist, Fälligkeit, Geltendmachung, Sachverhalt, derselbe, unzulässige Rechtsausübung, Rechtsmissbrauch

  • Wolters Kluwer

    Verfall eines nach Fälligkeit nicht schriftlich geltend gemachten kinderbezogenen Teils des Ortszuschlages gem. § 67 Manteltarifvertrag für die Angestellten der Bundesagentur für Arbeit (MTA-BA) ; Einordnung des Anspruchs auf den kinderbezogenen Teil des Ortszuschlages ...

  • Judicialis

    MTA-BA § 29; ; MTA-BA § 67; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de

    MTA-BA § 29 § 67 Abs. 1, 2; BGB § 242 § 611 Abs. 1
    Unbegründete Zahlungsklage auf kinderbezogenen Teil des Ortszuschlages - Verfall des Anspruchs aufgrund tariflicher Ausschlussfrist bei unterlassener Geltendmachung nach vorläufiger Einstellung der Kindergeldzahlung - keine treuwidrige Berufung des öffentlichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Hamm, 08.02.2007 - 17 Sa 1357/06

    Verfristete Geltendmachung des kindbezogenen Ortszuschlags bei unklarer

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - 3 Sa 333/07
    Der KOZ ist monatlich mit der Grundvergütung zahlbar und gehört damit zu dem regelmäßigen Arbeitsentgelt (vgl. BAG v. 13.11.2004 - 6 AZR 512/03 - LAG Hamm v. 8.2.2007 - 17 Sa 1357/06 - m.w.N. - zitiert nach JURIS).

    Für den Anspruch auf den kindergeldbezogenen Teil des Ortszuschlages kommt es weder darauf an, ob ein formeller Verwaltungsakt über die Gewährung von Kindergeld vorliegt, noch ob Kindergeld tatsächlich gezahlt wird (vgl. BAG v. 18.11.2004, - 6 AZR 512/03 - zum BAT, zitiert nach JURIS; zum MTA-BA LAG Hamm v. 8.2.2007 - 17 Sa 1357/06 -, zitiert nach JURIS - bestätigt durch BAG v. 13.12.2007 - 6 AZR 222/07 - Pressemitteilung Nr. 91/07).

    Das gilt auch bei einer zweifelhaften Rechtslage, die zu einer Unsicherheit des Arbeitnehmers führt, ob ihm der fragliche Anspruch zusteht (vgl. BAG v. 3.2.1961 - 1 AZR 140/49 -, AP-Nr. 14 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; BAG v. 1.8.1966 - 3 AZR 60/66 -, DB 1966, 1613; LAG Hamm v. 8.2.2007 - 17 Sa 1357/06 -, zitiert nach JURIS; im Ergebnis auch BAG vom 13.12.2007 - 6 AZR 222/07 -, PM Nr. 91/07).

    Daraus möglicherweise entstehende Belastungen oder Benachteiligungen nehmen sie bewusst in Kauf (vgl. LAG Hamm v. 8.2.2007 - 17 Sa 1357/06 -, Rd.-Ziff. 43 mit einer Vielzahl von Rechtsprechungsnachweisen des BAG).

    Eine an die Fälligkeit des Zahlungsanspruches (hier: kinderbezogener Teil des Ortszuschlags) anknüpfende Ausschlussfrist wird bei unsicherer Rechtslage nicht bis zur höchstrichterlichen Entscheidung der Rechtsfrage gehemmt (LAG Hamm vom 8.2.2007 - 17 Sa 1357/06 - zitiert nach JURIS, im Ergebnis bestätigt durch BAG vom 13.12.2007 - 6 AZR 222/07, PM 91/07).

    Der Anspruch auf Zahlung von Kindergeld ist und bleibt ein öffentlich rechtlicher Anspruch, der nicht von der tariflichen Ausschlussfrist erfasst wird, selbst wenn das Kindergeld gemäß § 72 EStG von dem öffentlichen Arbeitgeber unmittelbar ausgezahlt wird (vgl. Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese Kommentar zum BAT, Erläuterung 6.F.BB zu § 70 BAT; LAG Hamm v. 8.2.2007 - 17 Sa 1357/06 - ).

  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 222/07

    Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - 3 Sa 333/07
    Für den Anspruch auf den kindergeldbezogenen Teil des Ortszuschlages kommt es weder darauf an, ob ein formeller Verwaltungsakt über die Gewährung von Kindergeld vorliegt, noch ob Kindergeld tatsächlich gezahlt wird (vgl. BAG v. 18.11.2004, - 6 AZR 512/03 - zum BAT, zitiert nach JURIS; zum MTA-BA LAG Hamm v. 8.2.2007 - 17 Sa 1357/06 -, zitiert nach JURIS - bestätigt durch BAG v. 13.12.2007 - 6 AZR 222/07 - Pressemitteilung Nr. 91/07).

    Das gilt auch bei einer zweifelhaften Rechtslage, die zu einer Unsicherheit des Arbeitnehmers führt, ob ihm der fragliche Anspruch zusteht (vgl. BAG v. 3.2.1961 - 1 AZR 140/49 -, AP-Nr. 14 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; BAG v. 1.8.1966 - 3 AZR 60/66 -, DB 1966, 1613; LAG Hamm v. 8.2.2007 - 17 Sa 1357/06 -, zitiert nach JURIS; im Ergebnis auch BAG vom 13.12.2007 - 6 AZR 222/07 -, PM Nr. 91/07).

    Eine an die Fälligkeit des Zahlungsanspruches (hier: kinderbezogener Teil des Ortszuschlags) anknüpfende Ausschlussfrist wird bei unsicherer Rechtslage nicht bis zur höchstrichterlichen Entscheidung der Rechtsfrage gehemmt (LAG Hamm vom 8.2.2007 - 17 Sa 1357/06 - zitiert nach JURIS, im Ergebnis bestätigt durch BAG vom 13.12.2007 - 6 AZR 222/07, PM 91/07).

    Auch dem Kläger wäre es insoweit weder unmöglich, noch objektiv unzumutbar gewesen, zur Wahrung etwaiger Kindergeld- und KOZ - Ansprüche innerhalb der Ausschlussfrist des § 67 MTA-BA seine Forderung in Form eines einfachen Anspruchsschreibens geltend zu machen (vgl. zum exakt vergleichbaren Sachverhalt BAG v. 13.12.2007 - 6 AZR 222/07 -, a.a.O.).

    Die Revision war auch im Hinblick auf die jüngst ergangene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 13.12.2007 - 6 AZR 222/07 - nicht zuzulassen.

  • BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 512/03

    Kinderbezogener Teil des Ortszuschlags - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - 3 Sa 333/07
    Der KOZ ist monatlich mit der Grundvergütung zahlbar und gehört damit zu dem regelmäßigen Arbeitsentgelt (vgl. BAG v. 13.11.2004 - 6 AZR 512/03 - LAG Hamm v. 8.2.2007 - 17 Sa 1357/06 - m.w.N. - zitiert nach JURIS).

    Für den Anspruch auf den kindergeldbezogenen Teil des Ortszuschlages kommt es weder darauf an, ob ein formeller Verwaltungsakt über die Gewährung von Kindergeld vorliegt, noch ob Kindergeld tatsächlich gezahlt wird (vgl. BAG v. 18.11.2004, - 6 AZR 512/03 - zum BAT, zitiert nach JURIS; zum MTA-BA LAG Hamm v. 8.2.2007 - 17 Sa 1357/06 -, zitiert nach JURIS - bestätigt durch BAG v. 13.12.2007 - 6 AZR 222/07 - Pressemitteilung Nr. 91/07).

    Die Entscheidung des BAG zur Fälligkeit des kinderbezogenen Teils des Ortszuschlages und zur Anwendbarkeit der Ausschlussfrist datiert vom 18.11.2004 (BAG vom 18.11.2004 - 6 AZR 512/03).

  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 366/00

    Ausschlußfrist - Geltendmachung des Anspruchs

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - 3 Sa 333/07
    Der Anspruchsinhaber muss unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass er Inhaber einer bestimmten Forderung ist und auf deren Erfüllung bestehen wird (BAG v. 5.4.1995 - 5 AZR 961/03 - AP-Nr. 130 zu § 4 TVG - Ausschlussfristen; BAG v. 17.5.2001 - 8 AZR 366/00 -, zitiert nach JURIS, Rd.-Ziff. 28).

    Sinn und Zweck der Regelung einer Ausschlussfrist besteht darin, dem Schuldner den behaupteten Anspruch so deutlich zu machen, dass er sich über Inhalt und Umfang klar werden kann und dem Gläubiger die Erhebung einer formellen Klage zunächst erspart wird (BAG v. 24.10.1990 - 6 AZR 37/89 - BAG v. 20.7.1989 - 6 AZR 774/87 - BAG v. 17.5.2001 - 8 AZR 366/00 - jeweils zitiert nach JURIS).

    Diese Erleichterung für den Gläubiger setzt stets die wirksame Geltendmachung "des Anspruchs" voraus (vgl. BAG v. 17.5.2001 - 8 AZR 366/00 - m.w.N., Rd.-Ziff. 29 - zitiert nach JURIS).

  • BAG, 23.01.2002 - 4 AZR 56/01

    Tarifliche Ausschlußfrist - Nachweisgesetz - Auslage im Betrieb

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - 3 Sa 333/07
    Ist dieses geschehen, wird von einem Arbeitnehmer verlangt, sich über die tariflichen Bestimmungen, und damit auch Inhalt, Umfang und Auswirkungen einer Ausschlussfrist selbst Kenntnis zu verschaffen (vgl. u.a. BAG v. 23.1.2002 - 4 AZR 56/01 - zitiert nach JURIS).
  • BAG, 21.01.1993 - 6 AZR 174/92

    Anspruch auf tariflichen Sozialzuschlag - Versäumung der Ausschlussfrist -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - 3 Sa 333/07
    Gleiches gilt, wenn dieser es pflichtwidrig unterlassen hat, ihm Umstände mitzuteilen, die ihn zur Einhaltung der Ausschlussfrist veranlasst hätten (BAG vom 21.1.1993 - 6 AZR 174/92 - zitiert nach JURIS mwN.).
  • BAG, 23.06.1961 - 1 AZR 239/59

    Tarifliche Ausschlußfristen - Nachwirkung eines Tarifvertrages - Tarifliche

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - 3 Sa 333/07
    Ebenso ist sie von der Rechtsprechung anerkannt worden, wenn der Arbeitgeber durch sein Verhalten die Ursache dafür gesetzt hat, dass der Arbeitnehmer nicht erkennen konnte, ob ihm ein Anspruch zustand, er ihm z.B. eine falsche Auskunft oder Belehrung erteilt hat (vgl. BAG v. 23.6.1961 - 1 AZR 239/59 -, DB 1961, 1198).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - 3 Sa 333/07
    Hier gab es schon 1999 erstinstanzliche Entscheidungen zur Verfassungswidrigkeit dieser Norm, die letztendlich - nach dem vorliegenden streitbefangenen Zeitraum - mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 11. Januar 2005 (2 BvR 167/02) tatsächlich als verfassungswidrig eingeordnet wurde.
  • BAG, 20.07.1989 - 6 AZR 774/87

    Überstunden: Arzt mit Bereitschaftsdienst - Anspruch auf Freizeitausgleich -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - 3 Sa 333/07
    Sinn und Zweck der Regelung einer Ausschlussfrist besteht darin, dem Schuldner den behaupteten Anspruch so deutlich zu machen, dass er sich über Inhalt und Umfang klar werden kann und dem Gläubiger die Erhebung einer formellen Klage zunächst erspart wird (BAG v. 24.10.1990 - 6 AZR 37/89 - BAG v. 20.7.1989 - 6 AZR 774/87 - BAG v. 17.5.2001 - 8 AZR 366/00 - jeweils zitiert nach JURIS).
  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 37/89

    Arzt-Krankenhaus-Vertrag

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - 3 Sa 333/07
    Sinn und Zweck der Regelung einer Ausschlussfrist besteht darin, dem Schuldner den behaupteten Anspruch so deutlich zu machen, dass er sich über Inhalt und Umfang klar werden kann und dem Gläubiger die Erhebung einer formellen Klage zunächst erspart wird (BAG v. 24.10.1990 - 6 AZR 37/89 - BAG v. 20.7.1989 - 6 AZR 774/87 - BAG v. 17.5.2001 - 8 AZR 366/00 - jeweils zitiert nach JURIS).
  • BAG, 01.08.1966 - 3 AZR 60/66

    Ausschlußfrist

  • BAG, 03.02.1961 - 1 AZR 140/59

    Ausschlußklausel - Unbekannte Ansprüche - Fälligkeit - Mangelhafte Arbeit -

  • LAG München, 24.06.2010 - 4 Sa 1029/09

    Urlaubsabgeltung

    Die sich aus dem Ablauf der Ausschlussfrist ergebenden Rechtsfolgen treten grundsätzlich auch dann ein, wenn der Arbeitnehmer, zu dessen Ungunsten die Ausschlussfrist sich auswirkt, die rechtzeitige Geltendmachung seiner Ansprüche schuldlos oder nur leicht fahrlässig versäumt oder die Rechtslage falsch beurteilt (vgl. näher etwa BAG, U. v. 22.01.2008, 9 AZR 416/07, AP Nr. 191 zu § 4 TVG Ausschlussfristen - Rz. 25 - BAG, U. v. 13.12.2007, 6 AZR 222/07, NZA 2008, S. 478 f; s. a. LAG Schleswig-Holstein, U. v. 23.01.2008, 3 Sa 333/07 (juris), Rz. 40; LAG Hamm, U. v. 26.04.2007, 17 Sa 1914/06 (juris), Rzn. 127 f - jeweils m. w. N. -).
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Rechtsprechung
   LAG Thüringen, 06.03.2008 - 3 Sa 333/07   

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LAG Thüringen, Entscheidung vom 06.03.2008 - 3 Sa 333/07 (https://dejure.org/2008,44045)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 06. März 2008 - 3 Sa 333/07 (https://dejure.org/2008,44045)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.02.2009 - 15 Sa 670/08

    Bewährungsaufstieg ohne Arbeitsleistung und Ortszuschlag nach MTV Pro Seniore -

    Das thüringische Landesarbeitsgericht (vom 06.03.2008 - 3 Sa 333/07 - juris Rn. 54, BAG: 4 AZR 386/08) hat die Kürzung des Ortszuschlages zumindest dann abgelehnt, wenn nicht beide Ehegatten unter dem betrieblichen Anwendungsbereich des MTV fallen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.02.2009 - 15 Sa 1055/08

    Tarifverträge P. S.; Bewährung ohne Arbeitsleistung; ungeteilter Ortszuschlag;

    Das thüringische Landesarbeitsgericht (vom 06.03.2008 - 3 Sa 333/07 - juris Rn. 54, BAG: 4 AZR 386/08) hat die Kürzung des Ortszuschlages zumindest dann abgelehnt, wenn nicht beide Ehegatten unter dem betrieblichen Anwendungsbereich des MTV fallen.
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